Schließung bzw. Insolvenz von Krankenkassen -
Was Arbeitgeber beachten müssen
Mit der Verabschiedung des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung" wurde zum 1. Januar 2010 die Insolvenzfähigkeit aller gesetzlichen Krankenkassen hergestellt.
Die Herstellung der Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen war politisch gewollt und ist bei bestehendem Kassenwettbewerb systemimmanent. Im Sinne der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch keinen Grund, warum Krankenkassen, die unwirtschaftlich arbeiten und/oder eine kritische Größe nicht erreichen, eine Bestandsgarantie erhalten sollen. Es gehört auch zur sozialen Marktwirtschaft, wenn solche Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden.
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