Ersatz von Mehraufwendungen bei Sperrung
eines Zufahrtsweges zur Baustelle
Im Zusammenhang mit Baustellen gibt es gelegentlich das Problem, wie kostenmäßig zu verfahren ist, wenn ein Transportweg zur Baustelle, bzw. wenn von mehreren möglichen Wegen zur Baustelle der Transportweg von der Straßenverkehrsbehörde gesperrt bzw. für den Schwerlastverkehr verboten bzw. eingeschränkt wird. Solch einen Fall hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht zu entscheiden (Urteil vom 17.10.2007, AZ 4 U 48/07).
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