Wer bezahlt die Statik von Geländern?

Geländer sind sicherheitsrelevante Bauteile, die dem Baurecht unterliegen. Daher sind Geländer bereits beim Erstellen der für die Baugenehmigung notwendigen Unterlagen zu berücksichtigen, was bedeutet, dass es hierzu Zeichnungen und statische Berechnungen geben muß. Diese Unterlagen sind dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung zu übergeben. Bis hierhin liegen sowohl die Verantwortung als auch die Kosten beim Auftraggeber.

Oftmals liegen jedoch bei der Auftragsvergabe keine statischen Berechnungen vor. Nun muß der Auftragnehmer selbst die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Geländer ermitteln. In welcher Weise er dies tut, bleibt ihm überlassen, die Bemessung muß jedoch den einschlägigen Vorschriften genügen. Der Auftraggeber hat auf diese Berechnungen keinen Anspruch.


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Ausgabe Juli 2010
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