Vorbereitungskurs und Prüfung zur
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Metallhandwerk

Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln dürfen nach der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, BGV A3" nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.


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Ausgabe Juli 2010
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