Die Bildungsprämie: Ein neues Instrument
zur Finanzierung von Weiterbildung

Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu meistern. Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger. Aber: Die Beteiligung an Weiterbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich verbesserungsfähig. Insbesondere Menschen mit niedrigen Qualifikationen nehmen zu wenig Weiterbildungsangebote wahr.

Weiterbildung lohnt sich
Die Bundesregierung hat den Handlungsbedarf erkannt und beschlossen, dass mit der Bildungsprämie ein neues Instrument zur Finanzierung beruflicher Weiterbildung eingeführt werden soll. Ziel der Bundesregierung ist es, den Stellenwert der Weiterbildung zu erhöhen und alle Menschen zu verstärkter Beteiligung an Weiterbildung zu motivieren.

Zur Zeit besteht das Programm aus folgenden Komponenten:

Komponente 1: Der "Prämiengutschein"
Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen.

Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungs-kosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.

Ein Großteil der individuell finanzierten beruflichen Bildungsangebote kann mit der Summe von Prämiengutschein und Eigenanteil finanziert werden. Positive nationale wie internationale Erfahrungen verweisen zudem auf wesentliche Mobilisierungseffekte durch derartige Unterstützungsmaßnahmen.

Komponente 2: Das "Weiterbildungssparen"
Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden.

Gute Beratung ist der Schlüssel zum Erfolg

Die Bildungsprämie stellt Finanzierungsmöglichkeiten für fast alle Personengruppen bereit, die bislang nicht in der Lage waren, Weiterbildungsmaßnahmen aus ihrem laufenden Einkommen oder dem vorhandenen Vermögen zu finanzieren.

Grundsätzlich sind die Komponenten der "Bildungsprämie" auch kumulativ anwendbar und ermöglichen damit eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten. Voraussetzung ist in jedem Fall die Beratung bei einer der rund 600 Beratungsstellen, die im Rahmen des Programms eingerichtet werden. Die ausgebildeten Prämien-Beraterinnen und -Berater informieren über sinnvolle Weiterbildungsangebote und -anbieter und prüfen die Fördervoraussetzungen.

Interessierte erfahren über die Bildungshotline unter der Nummer 0800 / 2623 000, wo sich in ihrer Nähe eine Beratungsstelle befindet.

Weitere Informationen erhalten Sie auch aus beiliegender Broschüre und unter: www.bildungsprämie.info

 


Anlagen
Broschüre Bildungsförderung [3.412,24 kb]
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Ausgabe Juli 2010
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