Neue Landesbauordnung in Kraft
Anforderungen an Umwehrungen neu formuliert

Am 1. März 2010 ist in Baden-Württemberg eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten. Zum Thema Umwehrungen ist in §16 der LBO ein weiterer Absatz 3 hinzu gekommen, welcher besagt:

Umwehrungen müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass sie Abstürze verhindern und das Überklettern erschweren.


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Ausgabe Juli 2010
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