Neue Landesbauordnung in Kraft
Anforderungen an Umwehrungen neu formuliert
Am 1. März 2010 ist in Baden-Württemberg eine neue Landesbauordnung (LBO) in Kraft getreten. Zum Thema Umwehrungen ist in §16 der LBO ein weiterer Absatz 3 hinzu gekommen, welcher besagt: Umwehrungen müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass sie Abstürze verhindern und das Überklettern erschweren.
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