Elektronische Rechnungen
Rechnungen können nicht nur auf Papier erstellt und übermittelt werden, es ist auch zulässig, Rechnungen elektronisch zu erstellen und an den Leistungsempfänger zu übertragen. Nach §14 Abs.1 Satz 2 UStG ist es für eine elektronische Rechnung lediglich erforderlich, dass der Leistungsempfänger der Abrechnung durch eine elektronische Rechnung zugestimmt hat.
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