Neue Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung
zum/zur Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in in Kraft
Zum 1. August 2008 sind die neuen Ausbildungsordnungen für die Berufe Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in in Kraft getreten. Forderungen des Metallhandwerks erfolgreich eingebracht: Die beiden Ausbildungsberufe wurden 2002 neu geordnet. 2003 wurde die "Gestreckte Gesellenprüfung" durch eine zeitlich befristete Erprobungsverordnung eingeführt. Diese regelte, dass die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird. Diese Erprobungsverordnung ist nun zum 1. August 2008 in Dauerrecht überführt worden, die Änderungswünsche aus dem Metallhandwerk zu Prüfungsgeschehen und Prüfungsdurchführung wurden dabei berücksichtigt.
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