Vertragsrecht
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15.07.2010 Ersatz von Mehraufwendungen bei Sperrung eines Zufahrtsweges zur Baustelle Im Zusammenhang mit Baustellen gibt es gelegentlich das Problem, wie kostenmäßig zu verfahren ist, wenn ein Transportweg zur Baustelle, bzw. wenn von mehreren möglichen Wegen zur Baustelle der Transportweg von der Straßenverkehrsbehörde gesperrt bzw. für den Schwerlastverkehr verboten bzw. eingeschränkt wird. Solch einen Fall hatte das Brandenburgische Oberlandesgericht zu entscheiden (Urteil vom 17.10.2007, AZ 4 U 48/07). |
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15.07.2010 Aufgepasst - mündlich erteilte Zusatzaufträge durch die öffentliche Hand sind unwirksam! In vielen Bauverträgen gibt es Klauseln, wonach Vertragserklärungen nur schriftlich abgegeben werden können, weil auf diese Weise viele Auftraggeber sich vor unbefugten mündlichen Auftragserteilungen ihrer Mitarbeiter schützen möchte. Solche Klauseln sind im Prinzip wirksam, entfallen jedoch dann, wenn sich der vertretungsberechtigte Mitarbeiter darüber hinweg setzt, oder wenn der Vertretungsberechtigte mündliche Erklärungen eines nicht vertretungsberechtigten Mitarbeiters duldet. Dies gilt, so verschiedene Entscheidungen, grundsätzlich im privaten Bereich. |
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15.06.2010 Muss der Käufer Untersuchungskosten dem Verkäufer bei unberechtigter Mangelrüge ersetzen? In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass technische Komponenten, wie z.B. Torantriebe, in ein Bauwerk eingebaut werden und es innerhalb der Gewährleistungsfrist zu Störungen kommt. In der Regel haftet der Verkäufer der technischen Komponente bis zum Ablauf von 5 Jahren nach der Lieferung für die Mangelfreiheit der gelieferten Sache (§ 434, 437, 438 Abs. 1 Nr. 2b BGB). Wenn der Käufer dieses Produkt beim Bauherrn eingebaut hat, kommt es gelegentlich vor, dass der Bauherr gegenüber seinem Vertragspartner, dem Auftragnehmer, bei Nichtfunktionieren der technischen Komponente dies als Mangel rügt. |
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15.06.2010 Bauvertrag ohne Benennung eines Baubeginnes – kann der Auftragnehmer kündigen? Eigentlich sollte in Bauverträgen geregelt sein, wann der Auftragnehmer mit seiner Bauleistung zu beginnen hat. Gelegentlich kommt es aber auch vor, dass, aus welchen Gründen auch immer, ein Termin nicht vereinbart ist. In diesem Falle sieht die VOB in § 5 Nr. 2 Satz 1 vor, dass der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf eine Auskunft über den voraussichtlichen Baubeginn hat. Allein durch diesen Anspruch ergibt sich jedoch noch nicht, wann er tatsächlich mit den Arbeiten zu beginnen hat. |
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17.03.2010 Behandlung der Mehrwertsteuer bei freier Kündigung eines Bauvertrages Nach § 649 BGB und § 8 Nr. 1 VOB/B kann ein Auftraggeber bis zur Fertigstellung der Leistung, ohne einen besonderen Grund zu haben, jederzeit den Bauvertrag kündigen. Man spricht hier von der sogenannten "freien Kündigung". |
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17.03.2010 Haftung des Auftraggebers für Untersuchung und Nachbesserungskosten bei unberechtigter Mängelrüge Nicht selten kommt es vor, dass der Auftraggeber an einer Leistung Mängel rügt, und den Auftragnehmer auffordert, unter Nachfristsetzung diese Mängel zu beseitigen. |
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17.03.2010 Baubeginn 12 Werktage nach Zuschlagserteilung – zulässig? In manchen Ausschreibungsunterlagen von öffentlichen Auftraggebern wird die Geltung der VOB/B fest geschrieben, jedoch finden sich oft keine Hinweise über den Beginn der Arbeiten. Oft heißt es ganz pauschal "Beginn der Ausführungen spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung". |
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17.03.2010 Pauschalvertrag – Umfang der Leistung Bei Pauschalverträgen gibt es immer wieder Streitigkeiten, welche Leistungen mit dem vereinbarten Pauschalpreis vergütet werden. Oft verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss vom Auftragnehmer Leistungen, die sich weder aus den bei Angebotsabgabe vorliegenden Unterlagen noch einem Leistungsverzeichnis ergeben. |
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19.02.2010 Abnahme auch bei Kündigung des Bauvertrages Nicht jeder Bauvertrag wird bis zum Ende durchgeführt, mancher Bauvertrag wird vorzeitig durch die Kündigung eines Vertragspartners beendet (z.B. nach § 8 VOB/B durch den Auftraggeber oder nach § 9 VOB/B durch den Auftragnehmer). |
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19.02.2010 Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat. |
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14.10.2009 Neuer Kooperationspartner – Firma Mitsubishi Gabelstapler Deutschland Als Ihr neuer Kooperationspartner für alles rund um das Thema Gabelstapler und Lagertechnik stehen wir Ihnen entweder direkt über unsere Zentrale in Duisburg oder über unsere Händler in Ihrer Nähe jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an. Es lohnt sich für Sie in vielerlei Hinsicht. Wir bieten exklusiv für Sie:
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14.10.2009 Erfolgsfaktor Personal Neues Förderprogramm „Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung“ Sie möchten im harten Wettbewerb dauerhaft erfolgreich sein? Im harten Wettbewerb sind auf Dauer nur die Unternehmen erfolgreich, die in allen Disziplinen der Unternehmensführung top sind! Die wichtigsten Voraussetzungen für dauerhaften Erfolg sind dabei die richtige Unternehmensstrategie verbunden mit einem aktiven Vertriebsvorgehen sowie eine gut ausgebildete, richtig geführte, motivierte und leistungsbereite Mannschaft. |
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14.10.2009 Verzug des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bei verspäteter oder ausgefallener Materiallieferung? In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Auftragnehmer nur deswegen gegenüber seinem Auftraggeber mit der Fertigstellung der eigenen Leistung in Verzug gerät, weil der Auftragnehmer von seinem Lieferanten, trotz rechtzeitiger Bestellung, nicht rechtzeitig beliefert worden ist. |
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15.09.2009 Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB Handwerksbetriebe, die am Bau tätig sind, mussten und müssen immer wieder erleben, dass sie ihre Werkleistung erbracht haben, der Auftraggeber (AG) aber die Rechnung nicht oder nicht vollständig zahlen konnte oder wollte. Von der gesetzlichen Regelung her muss der Auftragnehmer (AN) seine Leistung erbringen und erst danach muss der Besteller das Werk bezahlen. Das Vergütungsrisiko liegt beim Auftragnehmer. Sicherungsmittel wie die Vereinbarung von Abschlagszahlungen oder die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch sind in der Praxis oft unzureichend oder nicht anwendbar. Auf Initiative des Handwerks wurde der Gesetzgeber tätig und hat mit dem seit 01.05.1993 geltenden § 648a BGB eine praktikable Möglichkeit zur Absicherung von Werklohnforderungen geschaffen. Im Rahmen des am 01.01.2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetzes gab es auch Änderungen in § 648a BGB. Die nachfolgenden Ausführungen gelten für nach dem 01.01.2009 abgeschlossenen Bauverträge. |
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11.03.2009 Licht und Schatten - Fortsetzung Wesentliche Inhalte des Forderungssicherungsgesetzes 2009 Nach § 1 BauFordSiG ist der Bauträger/Generalunternehmer/Baubetreuer als Empfänger von Baugeld verpflichtet, das Baugeld zur Befriedigung der an der Bauherstellung bzw. an den Umbauleistungen eines Gebäudes beteiligten Handwerker zu verwenden. Bisher waren diese Baugelder nur als Gelder definiert, die grundpfandrechtlich am Baugrundstück gesichert waren. Dieser Baugeldbegriff wird nunmehr erweitert. |
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17.02.2009 Licht und Schatten Wesentliche Inhalte des Forderungssicherungsgesetzes 2009 Das Forderungssicherungsgesetz, das Änderungen im BGB-Werkvertragsrecht bringt, gilt seit 01. Januar 2009. Zu beachten ist jedoch, dass alle nachstehend geschilderten Änderungen nur für Bauverträge gelten, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden (Neuverträge). Für alle Bauverträge, die noch bis einschließlich 31.12.2008 abgeschlossen wurden (Altverträge), gilt noch das BGB-Werkvertragsrecht in der Fassung 2008, auch wenn die Bauverträge erst in der nachfolgenden Zeit ab 2009 ausgeführt oder beendet werden. |
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10.12.2008 BGH-Entscheidung zur Erstattung von Aufwendungen bei vom Lieferanten gelieferten mangelhaftem Material Welcher Betrieb hat es noch nicht erlebt, dass er von seinem Lieferanten bezogenes Material, z.B. Glasscheiben, beim Kunden (Auftraggeber) einbaut, und sich das eingebaute Material dann als mangelhaft erweist, und der Betrieb im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht die mangelhaften Teile ausbauen und neue Teile wieder einsetzen muss. Meist liefern die Verkäufer kostenlos neues Material, weigern sich aber, die Kosten des Aus- bzw. Einbaues zu übernehmen. |
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17.10.2008 Neues von der VOB/B - VOB/B ade? In manchen Bauverträgen ist die Geltung der VOB/B vereinbart worden, nicht selten auch mit Privatkunden. Bislang konnte man davon ausgehen, dass der Betrieb sich auf die Regelungen der VOB/B berufen kann, z.B. auf die 4-jährige Gewährleistungsfrist für Arbeit an Bauwerken. Die ansonsten anzuwendende gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt bekanntlich fünf Jahre. |
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17.10.2008 Edelstahl rostet doch nicht! Seit ca. 2 Jahren gibt es das Thema "Verfleckungen an Edelstahl", einem Phänomen, das viele Betriebe beschäftigt und zur Zeit technisch und wissenschaftlich nicht erklärt werden kann. Rechtlich gesehen, stellen diese Flecken einen Mangel an der eigenen Leistung dar, auch wenn das Material vom Lieferanten bezogen wurde. |
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12.06.2008 Funktionaler Mangelbegriff – Prüfungs- und Hinweispflicht für Unternehmer Auch nach der Änderung des § 633 BGB im Jahre 2002 durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist. Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer auch nach dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts geänderten Werkvertragsrecht von der Mängelhaftung frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 8. November 2007, Az. VII ZR 183/05. |
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