Berufsbildung

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02.08.2010
Fachkräftemangel vorbeugen!!
Stark durch die Lehre
Hilfe bei interkulturellen Problemen in der Ausbildung


 
20.05.2010
Der Bundesverband Metall (BVM) lädt
zum 5. Berufsbildungskongress des Metallhandwerks
am 7. und 8. Juni 2010 in Göttingen ein

Alle die, die in die Aus- und Fortbildung, Prüfung und Unterrichtung im Metallhandwerk eingebunden sind, treffen sich in diesem Jahr erneut – mittlerweile zum 5. Mal -, Anfang Juni in Göttingen. Der Bundesverband Metall lädt wieder alle Mitglieder von Prüfungskommissionen, Leiter von Bildungsstätten des Metallhandwerks, Lehrer, Ausbildungsbetriebe und weitere an der Berufsbildung im Metallhandwerk Interessierte zum Berufsbildungskongress des Metallhandwerks ein.


 
20.05.2010
Die Bildungsprämie: Ein neues Instrument
zur Finanzierung von Weiterbildung

Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

Einmal erreichte Qualifikationen reichen immer weniger aus, die neuen Herausforderungen in Wirtschaft und Gesellschaft zu meistern. Kontinuierliches Lernen im gesamten Lebenslauf wird immer wichtiger. Aber: Die Beteiligung an Weiterbildung in Deutschland ist im internationalen Vergleich verbesserungsfähig. Insbesondere Menschen mit niedrigen Qualifikationen nehmen zu wenig Weiterbildungsangebote wahr.


 
03.08.2009
Schulstruktur - Eine aktuelle Umfrage

Stand und Debatte in den Ländern

http://bildungsklick.de/a/69207/schulstruktur-stand-und-debatte-in-den-laendern


 
21.04.2009
Übungsaufgaben zur Vorbereitung auf die Gesellenprüfungen

 
08.04.2009
Qualifizieren statt entlassen – Beschäftigung sichern

Geförderte Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Zusätzlich zum Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) sind im Rahmen der veränderten Regelungen zu Kurzarbeit weitere Fördermöglichkeiten zur Qualifizierung von Beschäftigten geschaffen worden.


 
11.11.2008
Lehrlingsausbildung – Praktische Tipps und Hilfestellungen

Kleinere Auseinandersetzungen gehören zum Alltag in jedem Betrieb. Das gilt auch für Differenzen mit Lehrlingen. Wichtig ist es, solche "Reibereien" nicht zu größeren Konflikten eskalieren zu lassen. Denn ein Ausbildungsabbruch ist eine Tragödie für Lehrling und den ausbildenden Betrieb. 24 Prozent aller Ausbildungsverträge werden vorzeitig gelöst, Die Gründe sind meist betriebsinterne Konflikte, falsche Berufsvorstellungen oder private Probleme.


 
16.09.2008
Neue Ausbildungsordnungen über die Berufsausbildung
zum/zur Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in in Kraft

Zum 1. August 2008 sind die neuen Ausbildungsordnungen für die Berufe Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in in Kraft getreten.

Forderungen des Metallhandwerks erfolgreich eingebracht: Die beiden Ausbildungsberufe wurden 2002 neu geordnet. 2003 wurde die "Gestreckte Gesellenprüfung" durch eine zeitlich befristete Erprobungsverordnung eingeführt. Diese regelte, dass die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird. Diese Erprobungsverordnung ist nun zum 1. August 2008 in Dauerrecht überführt worden, die Änderungswünsche aus dem Metallhandwerk zu Prüfungsgeschehen und Prüfungsdurchführung wurden dabei berücksichtigt.


 
16.09.2008
Förderprogramm JOBSTARTER CONNECT gestartet

Mit Hilfe der Ausbildungsbausteine soll im Rahmen einer Erprobung, insbesondere Altbewerbern ein erleichterter Zugang in Ausbildung ermöglicht werden. Die Erprobung erfolgt im Rahmen des bereits bewährten Förderprogramms JOBSTARTER.


 
05.08.2008
EQJ - Sonderprogramm - Einstiegsqualifizierung Jugendlicher
Erhöhung der Förderobergrenze und des Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum 01. August 2008

Das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) ist Teil des Paktes für Ausbildung.


 
04.08.2008
Ausbildungsbonus

Der Bundesrat hat am 4. Juli 2008 das 5. SBG III-Änderungsgesetz, das unter anderem den Ausbildungsbonus enthält, ohne Änderungen angenommen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das damit verbundene Inkrafttreten ist für die nächsten Tage vorgesehen.


 
04.08.2008
Handwerkerführerschein Metallhandwerk - Eignungstest zur richtigen Berufswahl

Der Bundesverband Metall hat zur Unterstützung von Betrieben und Jugendlichen mit der Redaktion handfest (vom Herausgeber Westdeutscher Handwerkskammertag WHKT) und dem Soester Fachbuchverlag Handwerkerführerscheine ....


 
10.04.2008
Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung

 
10.04.2008
Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen wird Gesetz
Bonus öffnet Türen für Altbewerber

Der Ausbildungsbonus kommt. Mit dem Gesetz, das am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde, sollen in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, und zwar für Jugendliche, die schon längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle suchen.

Obwohl sich aufgrund der konjunkturellen Situation auch in Köln der Ausbildungsmarkt etwas entspannte, ist die Nachfrage nach Ausbildung weiterhin höher als das Angebot: Zurzeit suchen noch 2.532 junge Kölner einen Ausbildungsplatz, 649 von ihnen haben eine Alternative gefunden für den Fall, dass sie keinen Ausbildungsvertrag abschließen können. Dagegen stehen zurzeit 1.746 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Unter den Bewerbern um eine Lehrstelle sind zahlreiche Altbewerber: 26,4 Prozent der Bewerber haben ihren Schulabschluss im Vorjahr erworben, bei weiteren 29,2 Prozent liegt der Schulabschluss zwei oder mehr Jahre zurück. Für sie kann der Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.

Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Überdies wird der Ausbildungsbonus für zusätzliche Auszubildende gezahlt, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.

"Zusätzlich" ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.

Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei seiner Agentur für Arbeit stellt.

Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.

Arbeitgeber, die weitergehende Informationen zu den Förderkonditionen benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit. Er ist unter der Rufnummer 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) erreichbar.

Weitere Informationen unter:  www.foerderdatenbank.de


 
12.02.2008
Überbetriebliche Unterweisung

1. Grundsätze der überbetrieblichen Ausbildung

Die Berufsausbildung der Auszubildenden basiert auf der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz. Grundlagen der Ausbildung sind bundesweit verbindliche Ausbildungsordnungen.
Nach einer Lehrzeit von drei bis dreieinhalb Jahren im Rahmen des sogenannten "dualen Systems", das praktisches Arbeiten, Lernen im Betrieb und Berufsschule vereint , findet eine Prüfung statt, durch die der "Lehrling" zum "Gesellen"/ zur "Gesellin" (Facharbeiter/in) wird.

Im Rahmen des dualen Ausbildungssystems der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die Ausbildung in den handwerklichen Berufen auf der Basis der Ausbildungsrahmenpläne in den anerkannten berufsspezifischen Verordnungen zur Berufsausbildung.

Die Partner im dualen Ausbildungssystem sind auf der einen Seite die Betriebe, auf der anderen Seite die Berufsschulen.
Die Betriebe sind verpflichtet, gemeinsam mit der Berufsschule die gesamte Breite der im Ausbildungsrahmenplan enthaltenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

Die Grundlage der Ausbildung in der Berufsschule sind berufsspezifische Rahmenlehrpläne, die bundeseinheitlich von der Kultusministerkonferenz anerkannt werden.

Viele Betriebe können jedoch nicht gewährleisten, dass in ihren eigenen Werkstätten die nach der Ausbildungsordnung vorgesehenen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Dieses ist vor allem eine Folge der fortschreitenden betrieblichen Spezialisierung sowie der zum Teil fehlenden professionellen und materiellen Voraussetzung für eine wirkungsvolle Ausbildung.

Soweit die Betriebe nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum des Berufsbildes zu vermitteln, kann die betriebliche Ausbildung durch überbetriebliche Unterweisungs-maßnahmen ergänzt oder ggf. sogar ersetzt werden.

Grundlage der überbetrieblichen Ausbildung in der Bildungsstätte ist darum der Bildungsauftrag der Betriebe. 

2. Bildungsauftrag der handwerklichen beruflichen Bildungsstätten für den Bereich der überbetrieblichen Schulung

Die Ausbildungsbetriebe und die Berufsschule erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Bildungsstätten des Handwerks ergänzen mit ihren überbetrieblichen Lehrgängen die betriebliche Ausbildung und helfen im Rahmen ihres Auftrages mit, die Grundlagen, auf denen eine dauerhafte berufliche Weiterbildung zur Erhaltung der beruflichen Kompetenz aufbaut, zu legen.

Die Bildungsstätte ist ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, die betriebliche Ausbildung zu ergänzen und den Auszubildenden Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den neuesten technischen und ökonomischen Erkenntnissen entsprechen und die daher von vielen Betrieben nicht eigenständig vermittelt werden können.

Für die Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge sind in der Regel die Stoffpläne der "anerkannten überbetrieblichen Unterweisungspläne" maßgebend.

Das Angebot der von den Bildungsstätten anzubietenden Lehrpläne umfasst mindestens die in den Beschlüssen der Berufsbildungsausschüsse der Handwerkskammern (§44 HWO) geforderten Maßnahmen.

Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer ist nach §44 HWO, u.a. vor dem "Erlass von Verwaltungsgrundsätzen über die Eignung von Ausbildungs- und Um-schulungsstätten..... , zur Durchführung von über- und außerbetrieblicher Ausbildung" anzuhören.

Die inhaltliche Ausgestaltung im Rahmen des vorgegebenen Stoffplanes der jeweiligen Lehrgänge wird mit den regionalen Innungen abgestimmt. (Grundlage: §54 HWO). 

3. Grundsätze, des DHKT, für die Freistellung von Auszubildenden von der Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen

Eine Befreiung von Auszubildenden von angeordneten ÜLU-Maßnahmen kommt nur in betracht, wenn der Ausbildungsbetrieb in der Lage ist, alle mit der ÜLU verfolgten Zwecke, umfassend, selbständig zu erfüllen.

Voraussetzungen für eine Freistellung sind:

1. Antrag des Ausbildungsbetriebes

2. Ausbildung in
a) handlungsorientierter und
b) in produktionsunabhängiger Form - insbesondere in einer geeigneten Ausbildungswerkstatt des Ausbildungsbetriebes.

3.
Ausbildung unter ständiger Anleitung eines für die Maßnahme qualifizierten Ausbilders.

4. Die Ausbildung muss:
a) sowohl inhaltlich, als auch zeitlich nach den anerkannten Lehrplänen
b)
in zeitlicher zusammenhängender Lehrgangsform erfolgen.

 4. Finanzierung der Überbetrieblichen Ausbildung

Die Überbetriebliche Ausbildung wird zu einem Anteil durch öffentliche Zuschüsse finanziert. Die Förderung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg führt dabei zu einer finanziellen Entlastung bei der Finanzierung der Überbetrieblichen Ausbildung. Den Rest tragen die in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe des jeweiligen Berufs, für die eine Überbetriebliche Ausbildung stattfindet in Form eines Sonderbeitrags.
(Siehe auch Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums vom 13.11.2003)


 
11.01.2008
Information zur Führung eines Ausbildungsnachweises

Im deutschen Berufsbildungsgesetz (BBiG Stand 2005) ist die Verpflichtung zum Führen eines Ausbildungsnachweises in der jeweiligen Ausbildungsordnung für den Beruf geregelt (§ 5, Absatz 2 Ziffer 7).

So ist in den aktuellen Ausbildungsverordnungen der Metallberufe ( § 7) das Führen von Berichtsheften in Form eines Ausbildungsnachweises vorgeschrieben.

Ebenso ist gemäß § 36 (2) HWO zur Gesellenprüfung (nur) zuzulassen, wer auch die vorgeschriebenen Berichtshefte (Ausbildungsnachweise) geführt hat.

Im Ausbildungsnachweis trägt der Auszubildende in Stichworten ein, was er an jedem Arbeits- und Schultag getan und gelernt hat. Ausbildungsnachweise sind während der Arbeitszeit zu führen und müssen vom Ausbildenden regelmäßig auf ordnungsgemäße Führung durchgesehen und dann abgezeichnet werden

Dem Ausbildungsnachweis kommt so neben pädagogischen Funktionen besondere Steuerungs- und Kontrollfunktionen zu.

Die Auszubildenden  sind verpflichtet, den Ausbildungsnachweis sorgfältig zu führen; der Ausbilder  ist verpflichtet, die Auszubildenden dazu anzuhalten und den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

Das Berichtsheft ist für den Ausbilder und den Auszubildenden der einzige Nachweis dafür, dass die Ausbildung sach- und fachgerecht erfolgt ist. Nur der Nachweis mittels Berichtsheft hat bei einer eventuellen Klage wegen nicht bestandener Prüfung vor einem Gericht aussagekräftigen Bestand.

Das bedeutet:

...... für die Auszubildenden:

Wöchentlich, besser jedoch täglich sollte zumindest stichwortartig in das Berichtsheft eingetragen werden, was

  • im Betrieb
  • bei der überbetrieblichen Ausbildung im Bildungszentrum und
  • während des Unterrichts in der Berufsschule

gemacht bzw. gelernt wurde. Es sollte beschrieben werden, was genau getan und gelernt wurde, welche Werkstoffe, Maschinen und Hilfsmittel eingesetzt wurden und ob selbständig oder mit Unterstützung gearbeitet wurde. Das Berichtsheft kann handschriftlich oder am PC ausgefüllt werden. 

... für den ausbildenden Betrieb:

  • Nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 BBiG müssen Betriebe ihre Lehrlinge zum Führen von Berichtsheften anhalten, sofern dies in den Ausbildungsordnungen oder in anderen Vorschriften (z. B. Berufsausbildungsvertrag, Tarifvertrag) vorgesehen ist.
  • Sie müssen die Berichtshefte kostenfrei zur Verfügung stellen. Muster sind beim Berufsverband, der Innung oder im Schreibwarenhandel erhältlich.
  • Dem Auszubildenden muss Gelegenheit gegeben werden, das Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen.
  • Ausbilder sollten die Berichte regelmäßig, möglichst monatlich, durchsehen und gegenzeichnen, damit sie kontrollieren können, ob der/die Auszubildende die vermittelten Inhalte verstanden hat bzw. an welchen Stellen Lücken bestehen.

Mit einer Richtlinie wurden die unterschiedlichsten Anweisungen zur Führung der Ausbildungsnachweise vereinheitlicht. Diese Richtlinie, zur Führung von Ausbildungsnachweisen beschließt der Berufsbildungsausschuss (§44 HWO) und die Vollversammlung der zuständigen Handwerkskammer.

Es gibt jedoch eine Einschränkung:

Sind für bestimmte Berufe Berichtshefte mit Ausbildungsnachweise herausgegeben worden, die zwischen dem jeweiligen Zentralfachverband oder der Landesorganisation und der zuständigen Fachgewerkschaft abgestimmt worden sind, sind diese zu verwenden.

Veränderungen sind also durchaus möglich, können aber nur auf der Grundlage einer breiten Basis unserer Mitgliedsbetriebe, und im Konsens mit der Arbeitnehmer-vertretung geschehen. Anschließend muss die Einführung dieser berufsspezifischen Ausbildungsnachweise formell beim BWHT beantragt werden, damit die zuständigen Handwerkskammern dies auch anerkennen.

Der Berufsbildungsausschuss des HMF empfehlt darum den Innungen, die eine Änderung der bestehenden Regelung wünschen, hierüber einen Innungsbeschluss herbeizuführen.

So kann auch jede Innung für sich regeln, wie ihre Auszubildenden das Berichtheft führen sollen.

Um eine Vereinheitlichung zu erreichen, bittet der Berufsbildungsausschuss des HMF aber um Einhaltung folgender Empfehlungen:

Die Empfehlung des Berufsbildungsausschusses sieht, abweichend von den Verordnungen über die Berufsausbildung vom 10.4.1989/5.4.89/7.4.89/6.4.89 zur Regelung des Lehrlingswesens aus dem Jahre 1989, folgendes vor:

  1. Während der Zeit der einjährigen Berufsfachschule ist ein
    Ausbildungsnachweis zu führen.
  2. Zur Gesellenprüfung Teil 1, ist der Ausbildungsnachweis mit Zeichnungen vorzulegen.
  3. Zur Gesellenprüfung Teil 2, bei 3,5 Jahren Ausbildungszeit ist ein Ausbildungsnachweis mit 42 Berichten mit Zeichnungen vorzulegen.

 
06.12.2007
Förderung zusätzlicher Ausbildungsstellen wird Gesetz

Bonus öffnet Türen für Altbewerber

Der Ausbildungsbonus kommt. Mit dem Gesetz, das am Freitag vom Bundesrat gebilligt wurde, sollen in den kommenden Jahren bundesweit mindestens 100.000 zusätzliche betriebliche Ausbildungsverhältnisse gefördert werden, und zwar für Jugendliche, die schon längere Zeit erfolglos eine Lehrstelle suchen.

Obwohl sich aufgrund der konjunkturellen Situation auch in Köln der Ausbildungsmarkt etwas entspannte, ist die Nachfrage nach Ausbildung weiterhin höher als das Angebot: Zurzeit suchen noch 2.532 junge Kölner einen Ausbildungsplatz, 649 von ihnen haben eine Alternative gefunden für den Fall, dass sie keinen Ausbildungsvertrag abschließen können. Dagegen stehen zurzeit 1.746 freie Ausbildungsplätze zur Verfügung.

Unter den Bewerbern um eine Lehrstelle sind zahlreiche Altbewerber: 26,4 Prozent der Bewerber haben ihren Schulabschluss im Vorjahr erworben, bei weiteren 29,2 Prozent liegt der Schulabschluss zwei oder mehr Jahre zurück. Für sie kann der Ausbildungsbonus eine wichtige Unterstützung sein.

Grundsätzlich wird der Bonus für Altbewerber ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder Hauptschulabschluss gezahlt. Förderfähig sind zusätzliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Überdies wird der Ausbildungsbonus für zusätzliche Auszubildende gezahlt, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben.

"Zusätzlich" ist ein betrieblicher Ausbildungsplatz, wenn bei Ausbildungsbeginn die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dem Betrieb durch den neuen Ausbildungsvertrag höher ist, als sie es im Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre war. Stichtag für die Zählung der früheren Ausbildungsverhältnisse ist jeweils der 31. Dezember.

Das Gesetz mit den Rahmenbedingungen zum Ausbildungsbonus wird voraussichtlich Ende Juli in Kraft treten. Ein Ausbildungsbonus kann für Ausbildungsverträge gezahlt werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Ausbildung den Antrag auf Zahlung des Ausbildungsbonus bei seiner Agentur für Arbeit stellt.

Der Ausbildungsbonus beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro, abhängig von der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Für behinderte und schwerbehinderte junge Menschen erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Die erste Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt.

Arbeitgeber, die weitergehende Informationen zu den Förderkonditionen benötigen, wenden sich an den Arbeitgeber-Service ihrer Agentur für Arbeit. Er ist unter der Rufnummer 01801 664466 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend) erreichbar.

Weitere Informationen unter: www.foerderdatenbank.de 

Informationen zum Meister-BAföG unter www.meister-bafoeg.info


 
24.07.2007
Gestreckte Gesellensprüfung
Rechtsfragen im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung

Der ZDH hat das "Merkblatt zur gestreckten Gesellenprüfung" überarbeitet.Das erste Merkblatt wurde dazu in 2003 herausgegeben. Da zwischenzeitlich die gestreckte Prüfung in einzelne Vorschriften der HWO und des BBiG aufgenommen und eine neue Mustergesellenprüfung erlassen wurde, hat der ZDH diesen Rechtsänderungen Rechnung getragen und das Merkblatt angepasst. Unter anderem wird auch auf die Frage der eigenständigen Wiederholung des ersten Teils der GP eingegangen.Das Anschreiben des ZDH und das Merkblatt ist beigefügt.


 
17.10.2006
Berufsschulzeit für volljährige Azubis

Gelegentlich kommt es zu Fragen, ob ein volljähriger Azubi noch in den Betrieb kommen muss, wenn der Unterricht an der Berufsschule nicht den ganzen Tag dauert, sondern schon z.B. zur Mittagszeit endet.


 
06.10.2006
Rückblick - Berufsbildungskongress in Göttingen

Kompetentes Forum für Bildungsfragen

Der erste Berufsbildungskongress des Metallhandwerks in Göttingen war vom Start weg eine gelungene Veranstaltung. Rund 130 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet - die Obergrenze der geplanten Kapazitäten -hatten sich nach Göttingen auf den Weg gemacht. Der Bundesverband Metall hat mit dem Berufsbildungskongress erstmalig diese Veranstaltungsform gewählt, um Ausbildungsbetrieben, Mitgliedern von Prüfungskommissionen, Leitern von Bildungsstätten des Metallhandwerks, Lehrern und weiteren an der Berufsbildung im Metallhandwerk Interessierten die Möglichkeit zum direkten und qualifizierten Informationsaustausch zu bieten.

Die Teilnehmer wurden rund um Themen zu Prüfung und Ausbildung im Betrieb sowie in Überbetrieblichen Kursstätten mit praxisorientierte Vorführungen und Vorträgen informiert. Dabei kam die Gelegenheit zur Diskussion und zum Austausch untereinander nicht zu kurz. Die Berufsbildenden Schulen II in Göttingen hatten Ihre Schulungsräume zur Verfügung gestellt. Diese Kooperation wurde ergänzt um tatkräftiges Engagement der Firmen Bosch und Fischer mit Informationen und praktischen Vorführungen.

Peter Peschel, Leiter der BBS II in Göttingen, würdigte die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten als einen aktiven Beitrag zur Ausbildung am Standort Deutschland und unterstrich das hohe Interesse an Hilfestellung des BVM. Erste engagierte Diskussionen löste Rainer Koßmann, Hauptabteilungsleiter Berufsbildung der Handwerkskammer Arnsberg aus, als er den rechtlichen Rahmen und die Spielräume des Prüfungsausschusses bei der Gesellenprüfung beleuchtete. Im Zentrum: das Fachgespräch mit Dauer und Zeitpunkt, die Gewichtungsregelungen der einzelnen Prüfungsabschnitte bis hin zur idealen Gruppengröße bei Gesellenprüfungen wurden konstruktiv-kritisch diskutiert.

Das nach den Erfahrungen aus der Erprobungsverordnung der Gesellenprüfungen der BVM einen Änderungsantrag formulierte und auf den Weg brachte, war aus Sicht der Teilnehmer nur folgerichtig.

Erwin Kostyra, BVM-Vizepräsident, Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses und Moderator der Veranstaltung
Quelle: BVM

Erwin Kostyra, Vorsitzender des BVM-Berufsbildungsausschusses, stellte in seinem Vortrag die Inhalte des Änderungsantrages des BVM vor. Dieser Änderungsantrag wurde dem Zentralverband des Deutschen Handwerks übergeben. Da der Inhalt des Änderungsantrages nicht allen Teilnehmern vorlag, erläuterte Alfred Sieberg vom Bundesverband Metall den Zusammenhang noch einmal.

Änderung der Gesellenprüfungen


Peter Ebel aus der Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus
Bericht zu Aktivitäten der Innung beim Thema Ausbildung. Kollegen waren begeistert von seinem Innungsprogramm

Quelle: BVM

Zur Durchführung der Gesellenprüfungen nach der neuen Verordnung wurde aus Berlin (Wolfgang Rinke) sowie aus Wiesbaden (Peter Ebel) berichtet. Ebel hat darüber hinaus – unter hoher Anerkennung der Teilnehmer – einmal dargelegt, welche Anstrengungen die Innung Wiesbaden-Rheingau-Taunus zum Thema Ausbildung unternimmt. Über Ausbildungsmessen, Einstellungstests bis hin zu Ausbildertreffen hat die Innung alles im Angebot, um nicht nur Schüler informieren, sondern auch Informationsdefizite bei den Ausbildern auszugleichen.

Aus Berlin berichtete Wolfgang Rinke aus den Erfahrungen mit circa hundert Prüfungen pro Jahr und wie man so etwas organisiert. Besonders beleuchtet wurde das Thema Fehlzeiten. Es wird bezweifelt, dass Schüler mit 20 bis 30 Prozent Fehlzeiten Ihrer Ausbildung in adäquater Weise nachgekommen sein können. Um in diesem Zusammenhang das Thema Fehlzeiten zu beeinflussen und handhabbar zu machen, hat die Berliner Schule eine Verfahrensweise entwickelt, die hohe Beachtung fand: Nicht der Prüfungsausschuss durchforstet dort das Berichtsheft nach Fehlzeiten des Lehrlings – der Lehrling selber bekommt mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses ein Formblatt, auf dem er selber sowie Schule und Ausbildungsbetrieb die Fehlzeiten listen und begründen. Diese Ergänzung der Zulassungsregelung wird von den Teilnehmern begrüßt – mit dem Wunsch, BVM solle sich bei den Zulassungsvoraussetzunge mehr engagieren. Ausdrücklicher Wunsch, der auch den Beifall der Teilnehmer fand: Mehr direkter Informationsfluss aus dem Geschehen des BVM-Berufsbildungsausschuss an die Prüfungsausschüsse.

Diskussion: Das Fachgespräch nicht kürzen

Das Fachgespräch war das Thema von Prof. Dr. Döbber. Die Anpassung am moderne Erfordernisse bei Ausbildung und Auszubildenden und das ganzheitliche Verständnis hinsichtlich des Fachgespräches fordern Jugendliche und Prüfer gleichermaßen. Jugendliche, das wurde in der Diskussion deutlich, verfügen oftmals nicht über die geforderten kommunikativen Fähigkeiten. Das Fachgespräch, dessen Gewichtung aus Sicht der Teilnehmer zu hoch ausfällt im Vergleich zum praktischen Teil, sollte aus Sicht Prof. Doebbers dennoch als Chance genutzt und unter keinen Umständen gekürzt werden.

Am Ende des ersten Tages konnten die Teilnehmer dann in kleinen Gruppen die Workshops der Firmen Bosch und der Fischer-Akademie besuchen. Bei Bosch gab es jede Menge aktuelle Infos und Demonstrationen zu Akkus, Werkzeugmaschinen und Kernbohrtechnologie. Bei der Fischer-Akademie wurden aktuelle und grundsätzliche Infos rund um die Befestigungstechnik geboten – inklusive stark nachgefragter Software für Prüfungsausschüsse und Betriebe. Diese praktischen Einlagen kamen besonders gut an und förderten jede Menge fachliche Gespräche unter den Teilnehmern.

Die Fachvorträge am zweiten Tag befassten sich weiter mit den Themen Befestigungstechnik – hier konnte Dr. Rainer Lehmann von der Fischer-Akademie wertvolle Inhalte über Auswahl und Montage von Dübel weitergeben, Dübeltechnik ist schließlich Inhalt eines ÜLU-Kurses. Weiter ging es zum Thema Prüfungsaufgaben. Reinhold Henkelmann (Christiani Verlag)und Martin Reppin (Soester Fachbuchverlag) legten detailliert Ihre Unterstützung bei der Durchführung von Gesellenprüfungen dar.

Steuerungstechnik als neues Prüfungselement

Fortgesetzt wurde das Prüfungsthema mit Erläuterungen zum Thema Steuerungstechnik. Die Steuerungstechnik ist in der Fachrichtung Konstruktionstechnik ein neues Prüfungselement, dass an Aufgaben der Pneumatik/Elektropneumatik oder Schließ- und Sicherungstechnik umgesetzt wird. Wilhelm Vogt erläuterte dazu die Prüfungsaufgaben aus dem Hause Christiani. Ulrich Keller stellte dazu die Arbeiten aus Kiel vor, die einen Einklang darstellen zwischen Berufsschulunterricht, ÜLU und Prüfung. Herbert Hoffmann, Berlin, zeigte die Möglichkeiten auf, wenn beides, Schließ- und Sicherungstechnik sowie Pneumatik, in der Prüfung abgefordert werden. Die Inhalte wurden dann in der anschließenden Diskussion vertieft.


Plenum (links Michael Hoffschroer vom ZDH, rechts Dieter Lindt von der fischer AKADEMIE)
Quelle: BVM

Michael Hoffschroer vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gab abschließend einen Ausblick auf den kommenden europäischen Qualifikationsrahmen. Dieser Rahmen soll es erlauben, in den EU-Ländern die Qualifikationen miteinander vergleichen zu können. Hoffschroer forderte die Kongressteilnehmer und das Handwerk dazu auf, die Arbeit am Qualifikationsrahmen fachkundig über den ZDH zu begleiten.

Am Ende gab es durch die Bank Lob für diese BVM-Initiative. Alle Teilnehmer notierten auf den Bewertungsbögen, dass eine Wiederholung dieser Veranstaltung gewünscht ist. Die Möglichkeit, über die Plattform "Berufsbildungskongress" Theorie und Praxis der Berufsbildung kompakt zu verknüpfen und die Erfahrungen aus anderen Prüfungsausschüssen zu diskutieren – wird sehr geschätzt. Dazu gab es jede Menge Anregungen für das nächste Mal. Diese greift der BVM-Berufsbildungsausschuss gerne auf.

Erwin Kostyra, Vorsitzender des BVM-Berufsbildungsausschusses, stellte in seinem Vortrag die Änderungsanforderungen des BVM vor.

Rund 130 Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet - die Obergrenze der geplanten Kapazitäten -hatten sich nach Göttingen auf den Weg gemacht.

Peter Peschel, Leiter der BBS II in Göttingen, würdigte die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten als einen aktiven Beitrag zur Ausbildung am Standort Deutschland und unterstrich das hohe Interesse an Hilfestellung des BVM.

Die Meinung eines Teilnehmers


Norbert Schulz
Quelle: BVM

Norbert Schulz von den Metall-Innungen Soest Lippstadt und Unna: "Die hier beim Berufsbildungskongress erstmalig auf einer Plattform zusammengeführte Verbindung von Theorie und Praxis beim Thema Berufsbildung muss zu einer ständigen Einrichtung werden. Eine durch und durch empfehlenswerte Veranstaltung für alle, die sich in der Berufsbildung im Metallhandwerk engagieren".


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